Die Rolle von Krankenhäusern während eines
bewaffneten Konfliktes (Krieg)
Ein bewaffneter Konflikt wird im internationalen humanitären Völkerrecht als eine Situation definiert, in der es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Staaten oder zwischen staatlichen und nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen kommt.
Diese etwas theoretisch anmutende Definition musste jedoch in die Realität und somit in konkrete Gesetze überführt werden. Das humanitäre Völkerrecht entscheidet, wie oft fälscherweise angenommen, nicht darüber ob ein bewaffneter Konflikt gerechtfertigt ist oder nicht, sondern regelt lediglich das Verhalten von Konfliktparteien. Die Genfer Abkommen und deren Zusatzprotokolle sollen die Auswirkungen von bewaffneten Konflikten mildern und das Leid der betroffenen Zivilbevölkerung minimieren.
Nach dem Ende des 2. Weltkrieges vereinbarten 12 Staaten im Rahmen eines völkerrechtlichen Vertrages sich im Falle eines bewaffneten Konflikts gegenseitig Beistand zu leisten. Aus der Beistandspflicht dieser Staaten entstand ein Verteidigungsbündnis, die „Nordatlantikvertrags-Organisation“ kurz NATO. Die NATO hat seit ihrem Bestehen 1949 insgesamt 20 weitere Staaten aufgenommen, zuletzt Finnland (2023) und Schweden (2024).
Konsultation (Artikel 4 des Nordatlantikvertrags)
Der Artikel 4 des Nordatlantikvertrages ist weniger gut bekannt als der Artikel 5, aber ein wichtiges Instrument hin zu einer möglichen Deeskalation in einer unklaren Situation.
Im Vertrag heißt es:
„Die vertragschließenden Staaten werden in Beratungen miteinander eintreten, wenn nach der Meinung eines von ihnen die Unversehrtheit des Gebietes, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit irgendeines der vertragschließenden Staaten bedroht ist“.
Der Artikel 4 wurde bisher sieben Mal aktiviert. Als am 15. November 2022 zwei Raketen aus russischer Produktion auf polnischem Staatsgebiet einschlugen, Polen einen Teil seiner Streitkräfte in erhöhter Alarmbereitschaft versetzte und die polnische Führung zwei Krisentreffen abhielt, stand auch hier ein Konsultationsverfahren unmittelbar bevor. Die Mitgliedsstaaten traten jedoch nicht zusammen, weil die polnische Führung von keinem vorsätzlichen Angriff ausging und wie es sich später herausstellte um fehlgeleitete Raketen handelte.
Bündnisfall (Artikel 5 des Nordatlantikvertrags)
Ein NATO-Bündnisfall wird durch Artikel 5 des Nordatlantikvertrags geregelt. Dieser Artikel besagt, dass ein bewaffneter Angriff gegen einen oder mehrere NATO-Mitgliedstaaten als Angriff gegen alle Mitgliedstaaten betrachtet wird. In einem solchen Fall verpflichten sich die Mitgliedstaaten, gemeinsam Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich des Einsatzes von Waffengewalt, um die Sicherheit des betroffenen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.
Der Artikel 5 wurde bisher einmal aktiviert. Dies geschah nach den Anschlägen am 12. September 2001 auf das World Trade Center in New York.
Stellen wir uns für einen kurzen Moment vor, dass die Ereignisse am 15. September 2022 in Polen zu einem Bündnisfall geführt hätten.
Ein solcher NATO-Bündnisfall hätte erhebliche Auswirkungen auf Krankenhäuser in ganz Europa und in Deutschland gehabt.
Hier sind die wichtigsten Konsequenzen:
Erhöhte Anzahl von Verletzten bzw. Erkrankten
Krankenhäuser müssen sich auf eine große Anzahl von Verletzten einstellen, darunter sowohl militärisches Personal als auch Zivilisten. Die deutschen Behörden sowie die Bundeswehr rechnen mit ca. 1000 Patienten pro Tag, die in Deutschland in Folge eines Bündnisfalls versorgt werden müssen. Metropolen wie beispielsweise Köln, Berlin oder München, die sowohl über einen entsprechend großen Bahnhof als auch über einen Flughafen verfügen, sind vermutlich eines der Hauptziele für Verwundete oder Erkrankte Personen in Folge eines bewaffneten Konflikts in einem anderen Mitgliedsstaat. Die Verteilung der Verwundeten bzw. Erkrankten erfolgt sicher wie in der Corona-Pandemie über das "Kleeblattkonzept" und das Gemeinsame Melde und Lagezentrum von Bund und Ländern (GLMZ).
Spezialisierte medizinische Versorgung
Die Art der Verletzungen oder Erkrankungen, die in einem bewaffneten Konflikt auftreten, erfordert spezialisierte medizinische Kenntnisse und Ausrüstung.
Ressourcenknappheit
Es ist mit Engpässen bei medizinischen Ressourcen wie Blutkonserven, Medikamenten, Verbrauchsmaterealien und medizinischen Geräten zu rechnen.
Koordination und Zusammenarbeit
Eine enge Zusammenarbeit zwischen zivilen und militärischen Gesundheitseinrichtungen ist notwendig, um eine effektive Versorgung der Verletzten und Erkrankten sicherzustellen.
Psychologische Unterstützung
Neben der physischen Versorgung der Verletzten und Erkrankten ist auch psychologische Unterstützung für Betroffene und medizinisches Personal notwendig, um mit den traumatischen Erlebnissen umzugehen.
Schutz der eigenen Infrastruktur
Es ist damit zu rechnen, dass die Kritische Infrastruktur Krankenhaus verstärkt das Ziel von hybriden Angriffen ist. Die Versorgungsstrukturen wie beispielsweise Strom, Wasser und IT sollten strukturiert beobachtet werden, um Unregelmäßigkeiten schnell feststellen und Gegenmaßnahmen zu ergreifen zu können.
Bis zu diesem Punkt wurden ausschließlich völkerrechtliche Aspekte betrachtet. Die deutsche Verfassung sieht für den bewaffneten Konflikt ebenfalls konkrete Verfahren bzw. Mechanismen vor.
Spannungsfall (Artikel 80a des Grundgesetztes)
Der Spannungsfall ist eine Situation erhöhter politischer oder militärischer Spannungen, die noch nicht in einen offenen Konflikt mit direkter Beteiligung Deutschlands übergegangen sind. In Deutschland wird der Spannungsfall durch den Bundestag festgestellt. Er ermöglicht es, vorbereitende Maßnahmen zu ergreifen, um die Verteidigungsbereitschaft zu erhöhen, wie z.B. die Mobilisierung von Reservisten, die Verstärkung des Zivilschutzes und das Informieren Kritischer Infrastrukturen wie beispielsweise Krankenhäuser.
Ein Spannungsfall in Deutschland hätte erhebliche Auswirkungen auf die Krankenhäuser, die über die des Bündnisfalls hinausgehen. Die wichtigste Konsequenz ist eine erhöhte Aufmerksamkeit aller Führungskräfte und Entscheider, um auf eine mögliche Änderung bzw. Verschärfung der Lage reagieren zu können.
Verteidigungsfall (Artikel 115a bis 115l des Grundgesetzes)
Der Verteidigungsfall tritt ein, wenn ein bewaffneter Angriff auf das deutsche Staatsgebiet erfolgt. In Deutschland wird der Verteidigungsfall ebenfalls durch den Bundestag festgestellt. Es ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung den Artikel 5 des Nordatlantikvertrags beantragt und der NATO-Bündnisfall eintritt. Die kollektive Verteidigung gemäß Artikel 5 des NATO-Vertrags wäre die Folge, was bedeutet, dass alle NATO-Mitgliedsstaaten verpflichtet wären, Deutschland beizustehen.
Ein Verteidigungsfall in Deutschland hätte weitaus erheblichere Auswirkungen als bei einem Bündnisfall, nicht nur auf die Krankenhäuser, sondern auch auf die gesamte Bevölkerung. Die Kritische Infrastruktur Krankenhaus sieht sich beispielsweise der Herausforderung ausgesetzt, dass die Personalknappheit, durch eine mögliche Eigenbetroffenheit des Personals bzw. Fluchtbewegungen, massiv zunehmen wird. Ein gesellschaftliches Leben, wie wir es kennen, hört auf zu existieren.
Seit Gründung der Bundesrepublik 1949 ist weder der Spannungs- noch der Verteidigungsfall festgestellt worden.
Seit Anfang März 2023 wird auf Bundesebene und unter Einbindung zahlreicher Akteure der „Operationsplan Deutschland“ kurz OPLAN DEU erarbeitet. Dieses in großen Teilen geheime Dokument soll die Grundlage für eine effektive und effiziente Reaktion auf die oben beschriebenen Situationen bilden.
Es empfiehlt sich, dass die Kritische Infrastruktur Krankenhaus ebenfalls Vorplanungen und Vorbereitungen in die Wege leitet und schriftlich fixiert. Ein entsprechendes Kapitel im Krankenhausalarm- und Einsatzplan (KAEP) dient darüber hinaus auch der Sensibilisierung für diese Szenarien.
Im Folgenden Abschnitt finden Sie beispielhaft beschrieben, welche Inhalte meiner Ansicht nach und in diesem Zusammenhang in einem KAEP geregelt werden sollten. Der in den nächsten Monaten sicher stattfindende Diskurs, auch in den verschiedenen Fachgesellschaften, wird zeigen, welche hier beschriebenen Inhalte einer fachlichen Bewertung standhalten.
Auslösen eines Alarms „bewaffneter Konflikt“
Allein die Geschäftsführung ist dazu autorisiert diesen Alarm über ein Alarmierungssystem auszulösen bzw. auslösen zu lassen. Das Auslösen erfordert einen Pin , der lediglich der Geschäftsführung und den Verantwortlichen der Krankenhausalarm- und Einsatzplanung bekannt ist. Die Weitergabe des Pins an Dritte ist untersagt. Das Auslösen dieses Alarms veranlasst das Versenden einer automatisierten E-Mail mit weiterführenden Informationen und Handlungsanweisungen an alle Bereichsleiter, Pflegedienstleitungen und Chefärzte.
Aktivierung der Krankenhauseinsatzleitung (KEL)
Unmittelbar nach Bekanntwerden einer der oben beschriebenen Szenarien und des Auslösens des Alarms „bewaffneter Konflikt“ tritt die KEL unverzüglich zusammen. Das Sachgebiet Medien- und Pressearbeit berichtet über die zu diesem Zeitpunkt bekannten Informationen und über die von behördlicher Seite vorgenommen Verlautbarungen. Die KEL entscheidet über das weitere Vorgehen insbesondere in den folgenden Bereichen:
Personal
Schaffung von Personalreserven bzw. Veranlassung einer angepassten Dienstplanung durch z.B. Anordnung von Urlaubsabbrüchen, Schließung der Ambulanzen und das Verschieben von Personal. Die Personalabteilung bildet eine Task-Force für die Bearbeitung von Anfragen von Freiwilligen aus der Bevölkerung. Alle Freiwilligen werden in ein Freiwilligen-Register aufgenommen. Mitglied dieser Task-Force ist jeweils ein Treffpunktkoordinator aus jedem Standort. Die Entsendung der Treffpunktkoordinatoren erfolgt durch die Verantwortlichen der Krankenhausalarm- und Einsatzplanung.
Material
Schaffung von Materialreserven durch Kontaktaufnahme mit Zulieferern und externen Dienstleistern. Die Nutzung der bevorrateten Materialen vom Bund und Ländern erfolgt nach Freigabe durch die staatlichen Akteure.
Blutversorgung
Sofern eine eigene Abteilung für die Blutversorgung existiert, nimmt diese Kontakt zum Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes auf, um den Mehrbedarf anzukündigen und ggf. anzufordern. Die Blutspende wird, falls durch das Krankenhaus möglich, massiv hochgefahren und mit Unterstützung der Unternehmenskommunikation sowohl intern als auch extern auf die Notwendigkeit der Blutspende hingewiesen.
OP-Planung
Schaffung von Kapazitäten durch die Absage von elektiven Eingriffen. Alle Operationen im Rahmen der Notfallversorgung sind davon ausgenommen. In solchen Szenarien ist es denkbar, dass die Absage von elektiven Operationen, auch ohne ein Gesundheits-Sicherstellungsgesetz, durch die Behörden angewiesen wird.
Öffentlichkeitsarbeit
Die „Dark Site“ des Krankenhauses wird aktiviert und im Intranet wird ein Live-Ticker eingerichtet, um nach Außen und nach Innen die Krisenkommunikation starten zu können. Die Mitarbeitenden an den Empfängen und in der Telefonzentrale erhalten ein FAQ, um auf Anfragen von Mitarbeitenden, Patienten und Dritten adäquat reagieren zu können. Informationen, die nicht im FAQ enthalten sind, dürfen auf keinen Fall weitergegeben werden. Im Zweifelfall ist die Standardaussage „dazu liegen uns keine Informationen vor“ zu verwenden.
Zusätzliche Landeflächen für Hubschrauber
Es ist damit zu rechnen, dass Verwundete oder Erkrankte von den Flughäfen auf dem Luftweg in die Krankenhäuser weiterverlegt werden. Der Hubschrauberbesatzung wird die Landung erleichtert, wenn mögliche Landeflächen im Vorfeld festgelegt und kommuniziert werden. Hier ist die Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Luftaufsicht obligat.
Entsendung von Verbindungspersonen
Benennung und Entsendung von Verbindungspersonen zu den Gefahrenabwehrbehörden (untere Katastrophenschutzbehörde bzw. Bezirksregierung) und militärischen Akteuren.
Schutz der eigenen Infrastruktur:
Alle Kraftstoffstanks der Notstromaggregate werden maximal befüllt. Bevorratung von Trinkwasser in Kanistern sowie engmaschige Beprobung der Trinkwasserinfrastruktur durch die Hygienefachkräfte. Es ist davon auszugehen, dass hybride Angriffe auf die Stromversorgung oder die Versorgungsinfrastruktur mit Trinkwasser oder Wärme stattfinden werden. Alle IT-Systeme werden regelmäßig auf besondere Vorkommnisse hin beobachtet. Die Meldung von verdächtigen Vorfällen oder Störungen erfolgt an die zuständigen Behörden.
Registrierung
Alle Patienten, die über das „Kleeblattkonzept“ zugewiesen werden, werden in das Krankenhausinformationssystem mit dem Vermerk „Kleeblatt“ aufgenommen. Die Aufnahme erfolgt immer über die Zentralen Notaufnahmen und werden von dort den Stationen bzw. den Operationssälen zugewiesen.
Alle Patienten, die im Rahmen des Host Nation Supports (medizinisch Versorgung von Soldatinnen und Soldaten während der Truppenverlegung durch Deutschland), werden ebenfalls in das Krankenhausinformationssystem mit dem Vermerk „HNS“ aufgenommen.
In diesem Bereich ist der Medizinischer Einsatzleiter (MedEL) und der Zentrale Operative Notfallkoordinator (ZONK) tätig. Eine entsprechende Dokumentation in Form eines Einsatztagebuchs ist obligat.
Persönliche Notfallvorsorge
Alle Mitarbeitenden des Krankenhauses erhalten mehrmals im Jahr die Gelegenheit eine Fortbildung zu besuchen, um praktische Hinweise und Tipps zur Förderung der eigenen Resilienz und des eigenen privaten Umfeldes erhalten. Im Fokus steht die Notbevorratung, das Notfallgepäck und verschiedene Warnmittel.
Eine Steigerung der Resilienz der eigenen Mitarbeitenden führt auch zu einer erhöhten Leistungsfähigkeit der Kritischen Infrastruktur Krankenhaus im Ereignisfall.
Die drei Schutzzeichen:
das Rote Kreuz, den Roten Halbmond und den Roten Kristall
Schutzzeichen (ausschließlich für den Verteidigungsfall)
Der Artikel 18 des Genfer Abkommen IV soll die Krankenhäuser in bewaffneten Konflikten vor Angriffen schützen. Der Artikel 18 betont, dass Zivilspitäler, die zur Pflege von Verwundeten, Kranken, Schwachen und Wöchnerinnen eingerichtet sind, niemals das Ziel von Angriffen sein dürfen. Darüber hinaus sollen militärische Ziele einen ausreichenden Abstand zu Spitälern jederzeit wahren. Ein weiterer wesentlicher Aspekt dieses Artikels ist die Verwendung des Schutzzeichens. Zivilspitäler, welche vom Staat dazu ermächtigt sind, dürfen mit dem Schutzzeichen gekennzeichnet werden. Zu den Schutzzeichen nach den Genfer Abkommen zählt das Rote Kreuz, der Rote Halbmond und der Rote Kristall.
Der Schutz von Spitälern endet jedoch, wenn eine solche Einrichtung außerhalb des medizinischen Versorgungsauftrags genutzt wird und diese abweichende (militärische etc.) Nutzung den Feind schädigt. Ein schädigendes Verhalten im Sinne dieses Artikels wäre das Einrichten einer militärischen Basis für einen Angriff, ein militärischer Beobachtungsposten, eines Waffendepot oder eines Unterschlupfs für Kämpfer (nicht Unterbringung von verletzten Kämpfern). Darüber hinaus wird deutlich gemacht, dass das Vorhandensein von Handwaffen und Munition, welche den Verwundeten Personen abgenommen wurden, keine dem Feind schädigende Handlung darstellt.
Anbringen der Schutzzeichen
Nach Feststellung des Verteidigungsfalls sollten unverzüglich alle Schutzzeichen an bzw. auf den Gebäuden gemäß eines „Schutzzeichenplans“ angebracht werden. Nach der Anbringung der Schutzzeichen werden diese fotografiert und zusammen mit dem Schutzzeichenplan an die Behörden versendet bzw. persönlich zur Ermächtigung (Unterschrift und Stempel) vorgelegt.
In Deutschland wurden diese Behörden nie festgelegt, sodass hier davon auszugehen ist, dass die unteren Katastrophenschutzbehörden oder falls vorhanden die Bezirksregierungen diese Ermächtigung ausstellen. Es ist denkbar, dass im Rahmen der Erarbeitung des OPLAN DEU eine Festlegung durch den Gesetzgeber erfolgt.
Der "Schutzzeichenplan" eines Krankenhausgeländes mit mehreren Gebäuden, die als schutzwürdig identifiziert und kenntlich gemacht wurden.
Quellen:
NATO - Homepage
Das Humanitäre Völkerrecht - DRK e.V.
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Hrsg.): Handbuch Krankenhausalarm- und Einsatzplanung. Empfehlungen für die Praxis zur Erstellung eines individuellen Krankenhausalarm- und -einsatzplans. Bonn 2020
Abbildungen:
www.rotkreuz.at
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