Zentralismus vs. Föderalismus: Strategien der Krankenhausalarm- und Einsatzplanung (KAEP) im Vergleich
Fokus Frankreich & Deutschland
Nach einem Gespräch mit einem Community-Mitglied in Frankreich habe ich mich gefragt, wie Krankenhausalarm- und Einsatzplanung dort abläuft. Von besonderem Interesse war für mich die Auswirkung der Staatsform auf das Krisenmanagement in einem Krankenhaus. Frankreich besitzt ein zentralisiertes System mit einer starken präsidentiellen Machtstruktur. Es existieren in Frankreich zwar Regionen und Departements, sind jedoch nicht mit unserer föderalen Struktur und der in der deutschen Verfassung festgeschriebenen kommunalen Selbstverwaltung (Artikel 28 Grundgesetz) vergleichbar.
Ein entscheidendes Erfolgskriterium im Krisenmanagement ist der Ansatz von Vernetzung, Austausch und des voneinander Lernens. Der Blick über den eigenen Tellerrand, auch ins europäische Ausland, kann dabei neue Blickwinkel und Ansätze ermöglichen und hat das Potential neue Netzwerke aufzubauen. Darüber hinaus schafft es die Grundlage in einer Gefahren- bzw. Schadenslage, die, wie wir wissen an Ländergrenzen nicht Halt macht, sich gegenseitig zu unterstützen, mit Rat zur Verfügung zu stehen oder dringend benötigte Ressourcen zu mobilisieren. Dafür ist es nötig, die Strukturen, Arbeitsweisen und Akteure beider Seiten zu kennen.
Zunächst lohnt sich ein vergleichender Blick in die Struktur der Ministerien auf oberste Ebene beider Länder. In Frankreich verantwortet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Solidarität (ministère de la santé, des familles, de l'autonómie et des personnes handicapées) die Themen Health Security und Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz. In diesem Ministerium wurde als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie eine neue Struktur gegründet. Das Zentrum für Gesundheitskrisen (centre de crises sanitaires - CCS) ist der Generaldirektorin für Gesundheit (directeur général de la santé) direkt unterstellt und ist sowohl für die Krisenvorsorge als auch für das Krisenmanagement personell mit ca. 70 Mitarbeitenden aufgestellt. Das CCS leistet einen Beitrag für die Aus,-Fort- und Weiterbildung der Mitarbeitenden im Ministerium und den regionalen Gesundheitsagenturen (agences régionales de santé - ARS). Darüber hinaus existiert in Frankreich eine operative Komponente zu Bewältigung einer Gesundheitskrise. Das Operative Zentrum für Regulierung und Reaktion auf gesundheitliche und soziale Notfälle (centre opérationnel de régulation et de réponse aux urgences sanitaires et sociales – CORRUSS) übernimmt Aufgaben in den Bereichen Monitoring, Informationsweitergabe, Warnung und Koordination. Das CORRUSS übernimmt des weiteren die Kommunikation und Abstimmung mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und den anderen internationalen Akteuren. Im Jahr 2024 veröffentlichte das Ministerium einen Leitfaden zur Entwicklung eines Krisenplans für Gesundheitsnotfälle (organisation de la réponse sanitaire – ORSAN), der nun als Grundlage für die Erarbeitung entsprechender Pläne für sämtliche präklinischen Akteure (Rettungsdienste, Pflegeeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens) im ganzen Land dient. Der ORSAN unterscheidet operative Reaktionspläne, die jede Region und Verwaltungsebene vorhalten muss und einheitliche sowie übergreifende Bestimmungen, die zentral geregelt sind. Außerdem enthält er Vorgaben zum Aktivieren einer Krisenorganisation (structure de gestion de crise - CRAPS) in einer ARS und Leitlinien für die Art und Weise der Kommunikation mit anderen Akteuren und des CORRUSS. Eine weitere operative Komponente zur Bewältigung einer Gefahren- bzw. Schadenslage ist das operative Zentrum für interministerielles Krisenmanagement (centre opérationnel de gestion interministérielle des crises -COGIC), welches dem Innenministerium (ministère de l'Intérieur) untersteht und die Koordination von Zivilschutzorganisationen im Ereignisfall verantwortet.
In Deutschland verantwortet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit der Abteilung 6 die Themen Gesundheitssicherheit, Resilienz und Internationales Europa. Ein wesentlicher Akteur in diesen Themenbereichen ist das Robert Koch-Institut (RKI) als Bundesoberbehörde des BMG. Das RKI ist organisiert in Abteilungen und Stabstellen, welche verantwortlich sind für die Aufgabenbereiche Gesundheitsmonitoring, Internationaler Gesundheitsschutz, Public Health und Biologische Gefahren. Das Zentrum für Biologische Gefahren und Spezielle Pathogene (ZBS) ist vor allem in Fragen des Bioterrorismus gefordert. Das ZBS berät die kommunalen Gesundheitsämter, unterstützt bei der Probennahme und der Analyse. Bezüglich des Krisenmanagements aktiviert das BMG bei Bedarf einen Krisenstab, in der Vergangenheit gab es während der COVID-19-Pandemie einen gemeinsamen Krisenstab mit dem Bundesinnenministerium (BMI). Die 16 Bundesländer in Deutschland besitzen jeweils ein eigenes Gesundheitsministerium, nicht zuletzt durch die originäre Zuständigkeit der Länder für den Katastrophenschutz (Artikel 70 Grundgesetz). Hinzukommt jeweils ein Gesundheitsamt für jede kreisfreie Stadt und jeden Landkreis, dem ein Amtsarzt bzw. eine Amtsärztin vorsteht. Ein wichtiger Akteur in Bereich der Aus, -Fort- und Weiterbildung ist die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen (AÖGW) mit Sitz in Düsseldorf. Die AÖGW wird durch 13 der 16 Bundesländer finanziert und ist die einzige länderübergreifende Einrichtung dieser Art in Deutschland. Die Bundesrepublik besitzt auf Bundesebene ebenfalls eine operative Komponente. Das Gemeinsame Lagezentrum für Bund und Länder (GLMZ) mit Sitz in Bonn untersteht dem BMI, ist die nationale Kontaktstelle für den Europäischen Katastrophenschutz und übernimmt in Deutschland eine koordinierende Aufgabe in Gefahren- bzw. Schadenslagen.
Nachdem die Grundzüge des Gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes in Frankreich und Deutschland umrissen wurden, fokussiere ich mich jetzt auf die Krankenhäuser und das Risiko- und Krisenmanagement in Bezug auf Gefahren- bzw. Schadenslagen. In Frankreich ist im Jahr 2024 nicht nur der methodische Leitfaden zur Erstellung des ORSAN vom Ministerium herausgegeben worden, sondern auch ein methodischer Leitfaden für die Entwicklung eines Krisenplans für französische Krankenhäuser entwickelt und veröffentlicht worden. Diese Pläne zur Bewältigung von Krankenhausspannungen und außergewöhnlichen Gesundheitssituationen (plan de gestion des tensions hospitalières et des situations sanitaires exceptionnelles – PGTHSSE) müssen Verfahrensanweisungen für fünf spezifische Szenarien enthalten, zwei Eskalationsstufen definieren, die Krisenbewältigung festlegen und entsprechende Aussagen zu Schulungen und Übungen enthalten.
Die fünf spezifischen Pläne sind folgende:
- plan ORSAN AMAVI - Plan zur Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten in Gesundheitseinrichtungen
- plan ORSAN MÉDICO-PSY - Medizinischer und psychologischer Betreuungsplan für zahlreiche Opfer, die unter psychischen Traumata leiden
- plan ORSAN EPI-CLIM - Plan zur Bewältigung von Belastungen im Gesundheitswesen im Zusammenhang mit einer Epidemie oder einem klimatischen und/oder umweltbedingten Ereignis
- plan ORSAN REB - Plan für den Umgang mit einer bekannten oder neu auftretenden Epidemie und einem biologischen Risiko innerhalb des Gesundheitssystems
- plan ORSAN NRC – Plan zum Umgang mit chemischen, nuklearen und radiologischen Risiken im Gesundheitssystem
Die zwei Eskalationsstufen lauten:
- Niveau 1 – Plan de mobilisation interne: ein potenziell kritisches Ereignis, das den Klinikbetrieb nicht akut gefährdet, jedoch eine erhöhte Wachsamkeit benötigt, im geringen Umfang eine besondere Aufbauorganisation bedarf und vor allem vorhandene Ressourcen reorganisiert (Raum, Personal und Material) – PTGH Plan
- Niveau 2 – Plan blanc: eine außergewöhnliche Situation, die massive Auswirkungen auf den Klinikbetrieb zur Folge hat, zusätzliche Kapazitäten und Ressourcen bedarf und eine besondere Aufbauorganisation benötigt – SSE Plan
Die Krisenbewältigung kennt drei unterschiedliche Führungsebenen:
- directeur médical de crise (DMC): trifft die medizinischen Entscheidungen, ist zentraler Ansprechpartner für externe Akteure wie dem Rettungsdienst und organisiert zusätzliche Bedarfe für die Krisenbewältigung
- restreinte cellule de crise hospitalière (CCH): stellt eine Vorstufe des Krisenstabs dar und wird in der ersten Eskalationsstufe aktiviert
- cellule de crise hospitalière (CCH): dient als Krisenstab des Krankenhauses
In Bezug auf die Vorbereitung des Personals sind jährliche Übungen verpflichtend, genauso wie Schulungen für die Belegschaft. Nach realen Krisen sieht der Krisenplan ein Debriefing (Retour d'Expérience - RETEX) vor.
Die Gesamtverantwortung für die Erstellung und Fortschreibung des Krisenplans hat in Frankreich der Krankenhausdirektor (directeur de l'établissement) inne. Er überträgt diese Aufgabe an ein Projektteam (l’équipe projet) unter der Leitung eines Projektleiters (chef de projet). Dieser Projektleiter ist eine Führungskraft der oberen Führungsebene und die offizielle Ansprechperson (référent sse) für diese Thematik innerhalb Krankenhauses und übernimmt die Kommunikation gegenüber den regionalen Behörden. Sie bedient sich weiterer Experten aus dem gesamten Krankenhaus und bezieht diese in das Projekt mit ein. Die regionalen Gesundheitsagenturen geben die strategischen Ziele für den Krisenplan vor und bekommen diesen nach Fertigstellung übermittelt. In Frankreich müssen nicht nur die Krankenhäuser einen référent sse vorweisen, sondern alle Akteure, die Teil des ORSAN sind, sind gesetzlich dazu verpflichtet einen solchen Ansprechpartner zu benennen. Alle référent sse in Frankreich sind in einer zentralen Datenbank hinterlegt.
In Deutschland wurde im Jahr 2020 gemeinsam vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Krankenhaus Einsatzplanung (DAKEP e.V.) ein Handbuch für die Erstellung eines Krankenhausalarm und -einsatzplans herausgegeben. Das BBK ist eine Bundesoberbehörde des Bundesinnenministeriums mit Sitz in Bonn und die DAKEP ist die deutsche Fachgesellschaft für die Alarm- und Einsatzplanung in Krankenhäusern. Auf Grundlage des Handbuchs wird aufgezeigt, welche Inhalte ein KAEP enthalten sollte.
Ein KAEP soll folgende Szenarien betrachten:
- Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten (MANV)
- Chemische, Biologische, Radiologische und Nukleare Gefahren (CBRN)
- Polizeilagen
- Brand im Krankenhaus
- Naturgefahren
- Ausfall/ Störung IT
- Ausfall Telefonanlage
- Ausfall technische Basisinfrastruktur
Bezüglich der Eskalationsstufen gibt es keine einheitliche Nomenklatur. In der Regel werden Alarmstufen festgelegt, die eine Aussage darüber treffen, ob weiteres Personal benötigt wird und in welchem Umfang.
Die Krisenbewältigung kennt auch in Deutschland drei unterschiedliche Führungsebenen:
- Medizinischer Einsatzleiter (MedEL): ist organisatorisch für die Abläufe während einer Gefahren- bzw. Schadenslage verantwortlich, behält mögliche Engpassressourcen im Blick und ist Ansprechperson für externe Kräfte wie Feuerwehr und Polizei
- Operative Krankenhauseinsatzleitung (OpKEL): trifft zusammen mit dem MedEL die taktischen Entscheidungen und kontrolliert deren Umsetzung. Weitere Akteure der OpKEL sind Leitungskräfte der Zentralen Notaufnahme, der Leitende Arzt Sichtung (LArS) sowie der Zentrale Operative Notfallkoordinator (ZONK)
- Krankenhauseinsatzleitung (KEL): dient als Krisenstab des Krankenhauses und orientiert sich an der Dienstvorschrift 100
Der ZONK trifft in Deutschland nach Eintritt einer Gefahren- bzw. Schadenslage die medizinischen Entscheidungen in einem Krankenhaus und ist nicht in Personalunion mit dem MedEL vorgesehen.
In Bezug auf die Vorbereitung des Personals auf außergewöhnliche Situationen gibt das Handbuch des BBK und der DAKEP eine beispielhafte Empfehlung in Form von Ausbildungsmodulen. Des Weiteren werden Aussagen zu den verschiedenen Arten von Übungen und deren möglichen Übungszielen getroffen.
Die Gesamtverantwortung für die Erstellung und Fortschreibung des KAEP obliegt der Geschäftsführung bzw. des Vorstandes eines Krankenhauses. Dieser überträgt die Aufgabe an einen Leiter bzw. Leiterin KAEP, der sich für die Erstellung und Fortschreibung des KAEP weiterer Experten bedient. Der Leiter bzw. die Leiterin KAEP koordiniert diese Aufgabe in einer dafür eingerichteten Arbeitsgruppe KAEP (AG KAEP). Die Vorlage des fertigen KAEP bei den kommunalen Gesundheitsämtern ist in Deutschland nicht zentral geregelt, sodass die Krankenhäuser mit ihren jeweiligen Gesundheitsämtern in Kontakt treten müssen, um die jeweilige Erwartungshaltung zu erfragen.
Die bereits angesprochene Zuständigkeit der 16 Bundesländer hat zur Folge, dass es anknüpfend an das Handbuch, in einzelnen Ländern Rahmenpläne für die Erstellung von Krankenhausalarm- und Einsatzplänen gibt wie zum Beispiel im Land Baden-Württemberg. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration gab diesen Rahmenplan im Jahr 2025 heraus. Im Vergleich zum Handbuch des BBK und der DAKEP ist in diesem Rahmenplan das Thema Zivil-militärische Zusammenarbeit bei Landes- und Bündnisverteidigung mit aufgenommen worden.